Diakonie-Stiftung Oldenburger Land - Satzung

Stiftungszweck ist die Förderung kirchlich-diakonischer Arbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Insbesondere werden Aufgaben gefördert, die nicht durch öffentliche Mittel zu finanzieren sind. Daneben wird die Stiftung auch die modellhafte Entwicklung von Hilfeangeboten fördern.

Organe der Stiftung

Die Satzung der Diakonie-Stiftung Oldenburger Land sieht vor, dass der Vorstand die Geschäfte führt und dabei durch einen Beirat unterstützt wird. Die Mitgliedschaft in einem dieser Stiftungsorgane schließt die Mitgliedschaft in dem anderen Stiftungsorgan aus. Alle Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig. 

Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die vom Beirat gewählt werden. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden.

Der Beirat
Der Beirat der Diakonie-Stiftung im Oldenburger Land besteht aus drei Mitgliedern. Seine Mitglieder werden vom Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. gewählt.
Die Amtszeit des Beirates beträgt 6 Jahre. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden. Der Beirat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Er beschließt den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan und berät den Vorstand bei der Verfolgung des Stiftungszwecks. Er hat ein Anrecht darauf, vom Vorstand vor dessen Beschlussfassung über die Vergabe der Stiftungsmittel angehört zu werden.
Der vom Vorstand erarbeitete Tätigkeitsbericht und die Rechnungslegung werden vom Beirat verabschiedet. Er entscheidet auch über die Entlastung des Vorstandes.

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